§ 1 ALLGEMEINES
Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen, auch für Folgegeschäfte, gelten die nachfolgenden Bedingungen, soweit sie nicht durch neue Bedingungen wirksam
ersetzt worden sind. Mit der Auftragserteilung gelten diese als anerkannt.
§ 2 PREISE
Als vereinbart gelten die Preise nach der jeweils gültigen Preisliste. Die Preise verstehen sich ab Lager bzw. Werk netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der
Versand erfolgt durch Post, Bahn oder Spedition.
§ 3 LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT
Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Liefer- und
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen -
hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an
Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat der Verkäufer auch bei
verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom
Vertrag zurückzutreten.
Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine
Verzugsentschädigung in Höhe von 1/2% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug
betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen.
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
§ 4 GEFAHRENÜBERGANG
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, oder zwecks Versendung das Lager des
Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer
über.
§ 5 GEWÄHRLEISTUNG
Der Verkäufer gewährleistet, daß die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden
Betriebs- oder Gebrauchsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien
verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
Der Käufer muß der Kundendienstabteilung des Verkäufers Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes
schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung
schriftlich mitzuteilen.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für geringfügige Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen sowie in Farbe, insbesondere bei Nachbestellungen.
Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
§ 6 EIGENTUMSVORBEHALT
Der Verkäufer bleibt bis zur vollen Bezahlung aller seiner Lieferungen einschließlich Zinsen und Kosten Eigentümer der Ware. Der Käufer ist zur Verfügung über die
gelieferte Ware durch Weiterveräußerung - widerruflich und unter Erlöschen dieses Rechtes bei Zahlungseinstellung - nur im Rahmen eines üblichen und
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt, jedoch nicht zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung. Eine bei Weiterveräußerung der Ware erworbene
Forderung tritt der Käufer dem Verkäufer zur Sicherheit in Höhe der Forderung des Verkäufers ab. Eine Pfändung der Ware hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich
anzuzeigen. Alle Kosten einer Intervention des Verkäufers gehen zu Lasten des Käufers.
Nimmt der Verkäufer unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurück, gilt diese Rücknahme nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich
dem Käufer in Schriftform anzeigt. Durch die Rücknahme entstehende Transportkosten hat der Käufer zu tragen. Wird die Ware zurückgenommen, so wird für anteilige
Unkosten und Wertminderung 10% vom berechneten Betrag bei der Gutschrift gekürzt.
Mit der vollen Bezahlung aller Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung geht das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Käufer ohne weiteres
über.
§ 7 ZAHLUNG
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers laut Angaben auf der Rechnung zahlbar.
Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und
Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als geleistet, wenn der
Scheck eingelöst ist.
Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes
für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer, zu berechnen.
Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer
andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch
wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der
Verkäufer ausdrücklich in Schriftform zugestimmt hat oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden.
§ 8 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung
sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln vorliegt.
§ 9 ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND; TEILNICHTIGKEIT
Einbeziehung und Auslegung dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen regelt sich ebenso wie Abschluß und Auslegung der Rechtsgeschäfte
mit dem Käufer selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deuschtschland. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den Abschluß
von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen, des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen des
UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.
Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Firmensitz, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten.
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen durch schriftliche Vereinbarungen aufgehoben oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam sein, bleibt die Gültigkeit aller
anderen Bestimmungen unberührt.
Mit diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen treten früher gültige Bedingungen außer Kraft.













